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Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass der unterlassene Hinweis eines Verkäufers auf die Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs entgegen der früheren Rechtsprechung - nicht mehr als arglistige Täuschung des Käufers anzusehen ist, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich danach gefragt.
Die Klägerin aus dem Raum Frankenthal kaufte im Juni 2016 einen gebrauchten Porsche Cabriolet, (Erstzulassung 1999), von einem privaten Verkäufer. Im schriftlichen
Das Landgericht Frankenthal hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, dass eine
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30634
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