kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wünscht sich ein minderjähriges Kind nach der Adoption einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und seinem neuen Familiennamen, so ist dies grundsätzlich zu entsprechen, wenn das Kind wenige Wochen nach der Adoption volljährig wird. Die Gefahr eines Dreifach-Namens bei Eheschließung ist durch § 1355 Abs. 4 BGB nicht gegeben. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein minderjähriges, weibliches Kind nach der Adoption neben seinem neuen Familiennamen auch den alten Familiennamen tragen. Es war bereits 17 Jahre alt und sollte in wenigen Wochen
Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Kindes und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Das Kind dürfe gemäß § 1757 Abs. 4 Nr. 2 BGB seinen bisherigen Familiennamen dem neuen Familiennamen voranstellen. Bei der
Die Gefahr eines künftigen Dreifach-Namens im Falle einer Eheschließung bestehe nach der Regelung des § 1355 Abs. 4 BGB nicht, so das Oberlandesgericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Zweibruecken_6-UF-9415_Wunsch-des-minderjaehrigen-Kindes-auf-Fuehren-eines-Doppelnamens-nach-Adoption-ist-bei-baldiger-Volljaehrigkeit-zu-entsprechen~N25285
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25285
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.