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Das Pfälzische Oberlandesgerichts bestätigte, dass in einer Tageszeitung anlässlich einer damals anstehenden Neuwahl des Ortsvorstehers zulässig über die erstinstanzliche strafrechtliche Verurteilung eines lokalen Bauunternehmers berichtet worden sei, der mit zwei der Kandidaten verwandt ist.
Eine große pfälzische Tageszeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe vom 30.06.2023 und ihrer Print-Ausgabe vom 01.07.2023 über die damals anstehende Neuwahl eines Ortsvorstehers. Diese war notwendig geworden, weil der bisherige Ortsvorsteher nach diversen Anfeindungen zurückgetreten war. Im Artikel wurden die drei Kandidaten vorgestellt und dabei erwähnt, dass zwei der Kandidaten mit einem lokalen
Hiergegen hat der
Außerdem werde zumindest durch den Zusatz klar, dass die Verurteilung auch noch nicht rechtskräftig sei. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Bauunternehmers stehe nicht außer Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Es gehöre gerade zu den Aufgaben der Presse, in Zusammenhang mit demokratischen Prozessen zu berichten. Hierzu gehöre auch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2024
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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