wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.2006
3 W 213/05 -

Streit um mobile Satellitenantenne auf Balkon

Wohnungseigentümer verlangen Beseitigung der mobilen Parabolantenne

Eine mobile Satellitenantenne stellt nicht ohne weiteres eine bauliche Veränderung dar. Wenn eine Eigentümergemeinschaft ein Verbot von Außenantennen vereinbart, das gleichwohl Ausnahmen zulässt, muss das Gericht sich vom Erscheinungsbild einen direkten Eindruck machen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.

Um eine mobile Parabolantenne, die auf dem Balkon stehen und ausländische Programme ins deutsche Heim senden sollte, stritt ein Wohnungseigentümer mit den Hausgenossen. Nachdem er vor dem Amtsgericht Kandel und Landgericht Landau unterlegen war, bemühte er den 3. Senat des Oberlandesgerichts.

Balkonantenne kann gem. Eigentümerbeschluss untersagt werden

Grundlage der Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft war eine Vereinbarung über ein Verbot von Außenantennen, von dem jedoch Ausnahmen zulässig waren. Diese Regelung hatte zur Folge, so der Senat, dass die Hausgemeinschaft die Balkonantenne untersagen durfte, wenn sie als ein das geordnete Zusammenleben störender Nachteil empfunden werden konnte. Eine solche wesentliche Beeinträchtigung wäre insbesondere dann gegeben, wenn die Antenne als bauliche Veränderung anzusehen wäre und dies zu einer konkreten, objektiven Minderung des Erscheinungsbildes führen würde.

Beeinträchtigung durch mobile Antenne zunächst nicht anzunehmen

Da es sich um eine mobile Anlage handelt, die ohne Verankerung hinter der Balkonbrüstung aufgestellt werden kann, ist eine solche Beeinträchtigung nicht ohne weiteres anzunehmen. Der Senat hat deshalb beanstandet, dass das Landgericht sich vom Erscheinungsbild nicht selbst einen direkten Eindruck vor Ort verschafft hatte und verwies die Sache in die Vorinstanz zur Nachbesserung dieses Mangels zurück.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2007
Quelle: ra-online, OLG Zweibrücken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Zweibruecken_3-W-21305_Streit-um-mobile-Satellitenantenne-auf-Balkon.news3888.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3888 Dokument-Nr. 3888

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.