wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 10.04.2019
1 U 101/17 -

Bei Beschädigung eines Grund­stücks­bestand­teils besteht kein Anspruch auf Ersatz der Wieder­herstellungs­kosten

Schadens­ersatz­anspruch richtet sich nach Ersatz der Wertminderung des Grundstücks

Wird ein Grund­stücks­bestand­teil vom Mieter beschädigt, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Wieder­herstellungs­kosten. Vielmehr ist der Schadens­ersatz­anspruch des Vermieters auf Ersatz der Wertminderung des Grundstücks gerichtet. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Vermieterin von Gewerberäumen im Jahr 2014 gegen den Insolvenzverwalter ihrer Mieterin unter anderem auf Zahlung von Schadensersatz. Hintergrund dessen war, dass der Insolvenzverwalter eine in die Mietsache eingebaute und im Eigentum der Vermieterin stehende Verkaufstheke abgebaut und verkauft hatte. Die Kosten für die Wiederherstellung der Theke in Höhe von etwa 2.500 Euro verlangte sie vom Insolvenzverwalter ersetzt. Das Landgericht Zweibrücken gab der Schadensersatzklage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Insolvenzverwalters.

Kein Anspruch auf Ersatz der Wiederherstellungskosten

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Insolvenzverwalters. Zwar stehe der Vermieterin ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser sei jedoch nicht auf Ersatz der Wiederherstellungskosten gerichtet. Da die eingebaute Verkaufstheke ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes gewesen sei und sie durch den Abbau in ihrem Wesen zerstört worden sei, habe sich der Schadensersatzanspruch lediglich auf Ersatz der Wertminderung des Grundstücks gerichtet. Der Schaden bemesse sich nach der Differenz des Verkehrs- bzw. Mietwerts der Räumlichkeiten vor und nach Abbau der Theke.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Zweibrücken, Urteil vom 25.08.2017
    [Aktenzeichen: 1 O 102/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Zweibruecken_1-U-10117_Bei-Beschaedigung-eines-Grundstuecksbestandteils-besteht-kein-Anspruch-auf-Ersatz-der-Wiederherstellungskosten~N27460

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27460 Dokument-Nr. 27460

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.