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Wird ein Grundstücksbestandteil vom Mieter beschädigt, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Wiederherstellungskosten. Vielmehr ist der Schadensersatzanspruch des Vermieters auf Ersatz der Wertminderung des Grundstücks gerichtet. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Vermieterin von Gewerberäumen im Jahr 2014 gegen den Insolvenzverwalter ihrer Mieterin unter anderem auf Zahlung von
Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Insolvenzverwalters. Zwar stehe der Vermieterin ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
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