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Führt eine Persönlichkeitsstörung zu einem übermäßigen Tierzüchten und -horten und damit nach § 17 Tierschutzgesetz zu einer Strafbarkeit wegen Tierquälerei, so kann dies im Rahmen der Strafmilderung berücksichtigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Tierärztin im Mai 2019 vom Landgericht Landau wegen quälerischer
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die zu Gunsten der Tierärztin erfolgte Wertung sei nicht zu beanstanden, wonach deren
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe aufgrund der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2020
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29046
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