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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2021
1 OLG 2 Ss 42/21 -

Haftstrafe für Plakat-Beklebungen im Raum Landau

Revision verworfen - Urteil rechtskräftig

Das OLG Zweibrücken hat die Revision gegen ein Urteil des LG Landau verworfen, sodass der als Fassadenschmierer oder Plakatekleber bekanntgewordene Landauer seine Haftstrafe von neun Monaten antreten muss.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten am 27.10.2020 wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und die Einziehung von Tatmitteln angeordnet. Tatvorwurf war im Wesentlichen das Bekleben von Verkehrs- oder Hinweisschildern im öffentlichen Raum mit angefertigten Plakaten, die mit einem fest haftenden Klebeprodukt aufgebracht worden waren.

Angeklagter scheitert mit Berufung

Die gegen dieses Urteil von dem Angeklagten eingelegte Berufung hat das Landgericht Landau in der Pfalz durch Urteil vom 19.04.2021 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden ist.

OLG: LG-Urteil frei von benachteiligenden Rechtfehler

Die gegen letztgenannte Entscheidung eingelegte Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt hat, hat das Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken nun im Beschlusswege einstimmig verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtfehler ergeben habe. Damit ist die Verurteilung in Rechtskraft erwachsen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)

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