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Eine Baugrube darf durch eine im Nachbargrundstück rückverankerte Bohrpfahlwand unter bestimmten Umständen gesichert werden. Dem Eigentümer des Nachbargrundstücks steht aber als Ausgleich seiner Duldungspflicht ein Ausgleichsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Hanggrundstücks beabsichtigte im Jahr 1990 auf dem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Tiefgarage zu bauen. Um ein Abrutschen des Hanges und damit auch
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei eine vorübergehende Grundstücksbefestigung durch Rückverankerung einer Bohrpfahlwand im
Das Oberlandesgericht hielt es zudem für notwendig, den Eigentümern des Nachbargrundstücks als Ausgleich zur
Die Eigentümer des Nachbargrundstücks legten gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Revision ein. Der Bundesgerichtshof nahm diese jedoch nicht an.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/NJW 1994, 739/rb)
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Dokument-Nr. 20618
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