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Weist der von einer Gemeinde erstellte Mietspiegel genug individuelle Gestaltungselemente auf, so kann er urheberrechtlichen Schutz genießen. Er wird auch nicht deshalb gemeinfrei, weil es sich etwa um ein amtliches Werk handelt. Dies trifft auf Mietspiegel grundsätzlich nicht zu, da sie keinen allgemeinverbindlichen Regelungscharakter aufweisen. Diese Feststellung traf das Oberlandesgericht Stuttgart.
Im vorliegenden Fall ging es um die urheberrechtliche
Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch die Auffassung der Beklagten, dass der herausgegebene qualifizierte
Ob ein
Der
Im vorliegenden Fall stehe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Stuttgart (vt/st)
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Dokument-Nr. 10893
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