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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nach Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger verlangen, die Schließkarten und den Schließplan der eingebauten Schließanlage herauszugeben. Die Herausgabepflicht stellt eine Nebenpflicht des Bauvertrags dar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der
Die Herausgabepflicht des Bauträgers stelle nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine Nebenpflicht des Bauvertrags dar. Nachdem eine
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26048
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