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Schert ein Autofahrer kurz vor dem Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers auf die Fahrspur ein und muss der Verkehrsteilnehmer daher eine Notbremsung tätigen, so begründet dies für den Autofahrer eine Strafbarkeit wegen Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein
Nach Auffassung des Oberlandgerichts Stuttgart habe die Autofahrerin durch das gefährliche Wiedereinscheren auf die Überholspur und der dadurch bedingten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/MDR 1995, 694/rb)
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Dokument-Nr. 20607
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