wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 12.03.1995
3 Ss 76/95 -

Durch scharfen Spurwechsel eines Autofahrers bedingte Notbremsung eines anderen Autofahrers begründet Strafbarkeit wegen Nötigung

Einsatz eines Fahrzeugs im Straßenverkehr kann Kraftentfaltung darstellen

Schert ein Autofahrer kurz vor dem Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers auf die Fahrspur ein und muss der Verkehrsteilnehmer daher eine Notbremsung tätigen, so begründet dies für den Autofahrer eine Strafbarkeit wegen Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein Autofahrer hinter einem einen Kleinbus überholenden Bus auf der Überholspur einer Autobahn fuhr, näherte sich von hinten eine Autofahrerin. Diese bedrängte den Autofahrer durch mehrmaliges Betätigen der Lichthupe, durch Einschalten des Fernlichts und durch dichtes Auffahren bis zu einem Abstand von höchstens fünf Metern. Da der Autofahrer sich dadurch nicht beeindrucken ließ, überholte die Autofahrerin rechts und scherte kurz vor dem Fahrzeug des Autofahrers auf die Überholspur wieder ein. Der Autofahrer musste daraufhin eine Notbremsung machen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden. Gegen die Autofahrerin wurde aufgrund dessen Anklage wegen Nötigung erhoben.

Strafbarkeit wegen Nötigung bestand

Nach Auffassung des Oberlandgerichts Stuttgart habe die Autofahrerin durch das gefährliche Wiedereinscheren auf die Überholspur und der dadurch bedingten Notbremsung des Autofahrers eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB begangen. Der Einsatz eines Fahrzeugs im Straßenverkehr stelle eine Kraftentfaltung dar. Diese wirke sich über eine psychisch definierte Kausalkette auf das Opfer aus. Die Kraftentfaltung habe die der unmittelbaren Krafteinwirkung entsprechende Zwangswirkung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/MDR 1995, 694/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 1995, 261Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 1995, Seite: 261
  • MDR 1995, 694Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1995, Seite: 694
  • NJW 1995, 2647Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1995, Seite: 2647
  • NZV 1995, 285Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 1995, Seite: 285

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Stuttgart_3-Ss-7695_Durch-scharfen-Spurwechsel-eines-Autofahrers-bedingte-Notbremsung-eines-anderen-Autofahrers-begruendet-Strafbarkeit-wegen-Noetigung~N20607

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20607 Dokument-Nr. 20607

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.