kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wem durch ein Urteil verboten wurde, unzulässige Werbeaussagen zu verbreiten, hat dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Aussagen gelöscht werden und nicht mehr über Google auffindbar sind. Dies erfordert nicht nur die Androhung von Sanktionen, sondern gegebenenfalls auch deren Umsetzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer GmbH wurde im August 2014 vom Landgericht Stuttgart die Verbreitung unzulässiger Werbeaussagen untersagt. Nachfolgend konnte über die Suchmaschine Google jedoch die betreffenden Aussagen weiterhin aufgefunden werden. Das Landgericht Stuttgart sah darin einen Verstoß gegen das Unterlassungsurteil und verhängte gegen die GmbH ein
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die sofortige Beschwerde der GmbH zurück. Da die zu unterlassenden Aussagen bei einer Suchanfrage bei Google aufzufinden waren, habe die GmbH gegen das Unterlassungsurteil verstoßen.
Die GmbH habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts Maßnahmen zur
Die Umsetzung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Stuttgart_2-W-4015_Unterlassungsschuldner-muss-fuer-Loeschung-unzulaessigerueber-Google-auffindbareWerbeaussagen-sorgen~N23446
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23446
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.