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Bausparkassen dürfen Abschlussgebühren für Verträge erheben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die
Die von der beklagten
Die Verbraucherschützer waren zuvor schon am Landgericht Heilbronn gescheitert (LG Heilbronn, Urteil v. 12.03.2009 - 6 O 341/08 -), wollen aber nach der erneuten Niederlage vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht zugelassen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2009
Quelle: ra-online (pt)
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