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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Drogeriemarktkette auch Rabattgutscheine fremder Unternehmen einlösen darf. Allein die Ankündigung, fremde Rabattgutscheine einzulösen, ist nach Auffassung des Gericht nicht unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Drogeriemarktkette angeboten,
Das Landgericht Ulm hat die dagegen gerichtete Klage einer Wettbewerbszentrale abgewiesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die allein angegriffenen Ankündigung, fremde
Auch eine sogenannte unlautere Werbesabotage liege nicht vor. Die Beklagte verhindere durch ihr Vorgehen nicht den Wettbewerb zwischen ihr und ihren Konkurrenten, sondern verschärfe ihn. Der Zugang ihrer
Eine unlautere Irreführung des Verbrauchers im Sinne des § 5 UWG sei gleichfalls nicht gegeben.
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
(2) Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Dabei ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder, wenn sich die geschäftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet, auf ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe abzustellen. Auf die Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds einer auf Grund von geistigen oder körperlichen Gebrechen, Alter oder Leichtgläubigkeit besonders schutzbedürftigen und eindeutig identifizierbaren Gruppe von Verbrauchern ist abzustellen, wenn für den Unternehmer vorhersehbar ist, dass seine geschäftliche Handlung nur diese Gruppe betrifft.
(3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig.
Unlauter handelt insbesondere, wer [...]
10. Mitbewerber gezielt behindert. [...]
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online
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