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Die Revision eines Polizeibeamten wegen Verurteilung zur Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung ist zurückzuweisen, da in der Strafzumessung kein Rechtsfehler liegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beamte war am 30. September 2010 als Führer einer Gruppe der
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat diese
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 16869
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