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Einem volljährigen Kind steht gemäß § 1601 BGB (analog) ein Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil zu. Der Anspruch ist nicht im Wege des Abänderungsverfahrens durchzusetzen, sondern kann eigenständig geltend gemacht werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die volljährige Tochter im Jahr 2016 beim Amtsgericht Aalen ihren Vater zu verpflichten, an sie das
Das Amtsgericht Aalen gab dem Antrag statt. Der Tochter stehe ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch auf Auskehr des vom Vater bezogenen Kindergeldes zu. Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Tochter stehe ein Anspruch auf
Der Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25987
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