wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2013
15 UF 68/13 -

Im Verhältnis zur Ehezeit lange Trennungszeit und fehlende Ver­sorgungs­gemeinschaft nach der Trennung rechtfertigt Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs

Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs für Zeitraum vom Ablauf des Trennungsjahrs bis zum Ende der Ehezeit

Eine im Verhältnis zur Ehezeit lange Trennungszeit sowie die fehlende Ver­sorgungs­gemeinschaft nach der Trennung kann den Ausschluss des Ver­sorgungs­ausgleichs aufgrund unbilliger Härte gemäß § 27 des Ver­sorgungs­ausgleichsgesetzes (VersAusglG) begründen. Der Ver­sorgungs­ausgleich ist in diesem Fall für den Zeitraum vom Ablauf des Trennungsjahrs bis zum Ende der Ehezeit ausgeschlossen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall trennte sich Ende 2004 ein Ehepaar nach 15 gemeinsamen Jahren voneinander. Fast sechseinhalb Jahre später reichte die Ehefrau den Scheidungsantrag ein und beantragte im Hinblick auf die lange Trennungszeit den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Das Amtsgericht Heilbronn wies den Antrag jedoch zurück. Es konnte in der langen Trennungszeit keinen Grund für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sehen. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Ehefrau.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs für Zeitraum vom Ablauf des Trennungsjahrs bis zum Ende der Ehezeit

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Versorgungsausgleich sei gemäß § 27 VersAusglG für die Zeit vom Ablauf des Trennungsjahrs bis zum Ende der Ehezeit auszuschließen.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgrund im Verhältnis zur Ehezeit langen Trennungszeit und fehlenden Versorgungsgemeinschaft nach der Trennung

Eine lange Trennungszeit könne Anlass dazu geben, so das Oberlandesgericht, einen Ausschluss oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit zu erwägen. Sei die Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten während der langen Trennungszeit aufgehoben, fehle dem Versorgungsausgleich insoweit die eigentlich rechtfertigende Grundlage. So lag der Fall hier. Die Eheleute lebten nahezu 1/3 der gesamten Ehezeit getrennt. Hinzu sei gekommen, dass die Versorgungsgemeinschaft der Eheleute bereits mit der Trennung vollständig aufgehoben gewesen sei. Keiner der Beteiligten habe dem jeweils anderen Trennungsunterhalt geleistet. Vielmehr habe die ausgleichspflichtige Ehefrau nicht nur die gemeinsame Tochter betreut, sondern sei auch ganz überwiegend für deren Barunterhalt aufgekommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Stuttgart_15-UF-6813_Im-Verhaeltnis-zur-Ehezeit-lange-Trennungszeit-und-fehlende-Versorgungsgemeinschaft-nach-der-Trennung-rechtfertigt-Ausschluss-des-Versorgungsausgleichs~N24894

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24894 Dokument-Nr. 24894

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.