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Eine nach marokkanischem Recht an die geschiedene Ehefrau gezahlte Abfindungsleistung stellt kein Trennungsunterhalt dar. Die Ehefrau kann daher in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 wurde ein Ehepaar in
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hielt den Antrag auf Zahlung von
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Bei der durch das marokkanische Gericht ausgeurteilten Zahlung handele es ich nicht um
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
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