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Das Oberlandesgericht Schleswig hat einem Unfallopfer das wahrscheinlich höchste Schmerzensgeld in der Bundesrepublik zuerkannt.
Der heute fünf Jahre alte Kläger erlitt im Mai 2002 bei einem Verkehrsunfall in Aukrug so schwere Verletzungen, dass er seitdem vom ersten Halswirbel an gelähmt ist, maschinell beatmet und zum großen Teil über eine Magensonde ernährt werden muss. Er ist - ohne Aussicht auf Heilung - bei vollem Bewusstsein. Im Bereich von Hals und Kopf leidet der Kläger unter starken Schmerzen.
Der bei dem Unfall getötete Großvater des Klägers war mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße auf die gegenüberliegende Fahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Pkw frontal zusammengestoßen.
Das Landgericht Kiel hatte die Haftpflichtversicherung des Großvaters zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500.000,- € und einer lebenslangen monatlichen Schmerzensgeldrente von 500 € verurteilt. Das Schmerzensgeld sei angesichts des Leidens des Klägers angemessen.
Mit ihrer Berufung hat die Haftpflichtversicherung geltend gemacht, dass Anhaltspunkte für einen unvorhersehbaren Bewusstseinsverlust des deshalb schuldlosen Großvaters bestünden und das Schmerzensgeld überhöht sei. Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch rechtskräftigen Beschluss zurückgewiesen und sich dem Landgericht in Ergebnis und Begründung angeschlossen.
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Quelle: Pressemitteilung des OLG Schleswig vom 04.12.2003
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Dokument-Nr. 196
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