wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss
9 U 92/03 -

Unfallopfer erhält 500.000,- € Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 500,- €

Das Oberlandesgericht Schleswig hat einem Unfallopfer das wahrscheinlich höchste Schmerzensgeld in der Bundesrepublik zuerkannt.

Der heute fünf Jahre alte Kläger erlitt im Mai 2002 bei einem Verkehrsunfall in Aukrug so schwere Verletzungen, dass er seitdem vom ersten Halswirbel an gelähmt ist, maschinell beatmet und zum großen Teil über eine Magensonde ernährt werden muss. Er ist - ohne Aussicht auf Heilung - bei vollem Bewusstsein. Im Bereich von Hals und Kopf leidet der Kläger unter starken Schmerzen.

Der bei dem Unfall getötete Großvater des Klägers war mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße auf die gegenüberliegende Fahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Pkw frontal zusammengestoßen.

Das Landgericht Kiel hatte die Haftpflichtversicherung des Großvaters zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500.000,- € und einer lebenslangen monatlichen Schmerzensgeldrente von 500 € verurteilt. Das Schmerzensgeld sei angesichts des Leidens des Klägers angemessen.

Mit ihrer Berufung hat die Haftpflichtversicherung geltend gemacht, dass Anhaltspunkte für einen unvorhersehbaren Bewusstseinsverlust des deshalb schuldlosen Großvaters bestünden und das Schmerzensgeld überhöht sei. Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch rechtskräftigen Beschluss zurückgewiesen und sich dem Landgericht in Ergebnis und Begründung angeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung des OLG Schleswig vom 04.12.2003

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Schleswig-Holstein_9-U-9203_Unfallopfer-erhaelt-500000-EUR-Schmerzensgeld-und-eine-monatliche-Rente-von-500-EUR.news196.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 196 Dokument-Nr. 196

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.