wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 02.01.2018
7 U 90/17 -

Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung und Ingebrauchnahme eines neu errichteten Hauses ohne Mängelrüge stellt konkludente Abnahme einer Architektenleistung dar

Architekt darf von Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen

In der vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung und der Ingebrauchnahme des errichteten Hauses ohne Mängelrüge liegt eine konkludente Abnahme im Sinne von § 640 BGB der Architektenleistung. In diesem Fall darf nämlich der Architekt von der Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ausgehen. Auf eine spätere Mängelrüge kommt es dann nicht mehr an. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung der letzten Arbeiten an dem neu errichteten Einfamilienhaus im August 2010 bezog die Auftraggeberin das Haus. Die Schlussrechnung hatte sie bereits im September 2008 bezahlt. Ein Jahr nach der Ingebrauchnahme des Hauses rügte sie gegenüber dem Architekten einen Mangel an dem Haus. Nachfolgend kam es mit dem Architekten zu Verhandlungen über eine Nachbesserung. Da die Verhandlungen erfolglos blieben, erhob die Auftraggeberin gegen den Architekten Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Dies geschah jedoch erst im Dezember 2016.

Landgericht weist Klage ab

Das Landgericht Lübeck hielt einen eventuellen Schadensersatzanspruch für verjährt und wies die Klage daher ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Klägerin zurückzuweisen. Ihr stehe kein Schadensersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4 BGB zu, da dieser gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjährt sei. Die fünfjährige Verjährungsfrist habe mit der konkludenten Abnahme des Hauses spätestens im August 2010 begonnen und habe mithin im August 2015 geendet. Da die Klage erst im Dezember 2016 erhoben wurde, sei der Schadenersatzanspruch verjährt.

Konkludente Abnahme durch Zahlung der Schlussrechnung und Ingebrauchnahme ohne Mängelrüge

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die Klägerin durch die Zahlung der Schlussrechnung und der Ingebrauchnahme des Hauses ohne in angemessener Prüfungsfrist eine Mängelrüge zu erheben das Haus konkludent abgenommen. Unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und auf die Verkehrssitte habe der Beklagte deshalb von einer Billigung seiner Leistung als frei von wesentlichen Mängeln ab August 2010 ausgehen dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2019
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Schleswig-Holstein_7-U-9017_Vorbehaltlose-Zahlung-einer-Schlussrechnung-und-Ingebrauchnahme-eines-neu-errichteten-Hauses-ohne-Maengelruege-stellt-konkludente-Abnahme-einer.news27013.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27013 Dokument-Nr. 27013

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.