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Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet und hat ein Ehegatte nach der Scheidung ein weiteres Testament errichtet, so steht dem anderen Ehegatten ein Recht auf Einsicht in dieses Testament zu. Denn die Einsicht soll gerade den Inhalt des Testaments und damit die Wirksamkeit des früheren gemeinschaftlichen Testaments klären. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1975 hatte ein Ehepaar ein
Das Amtsgericht Meldorf versagte die
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten der
Das berechtigte Interesse der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28807
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