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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.08.2003
2 W 110/03 -

Mädchen darf „Emelie-Extra“ heißen

Eltern dürfen ihre Tochter „Emelie-Extra“ nennen. Dies entschied der 2. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Die zuständige Standesbeamtin und die Vorinstanzen hatten der Mutter die Eintragung des gewünschten Namenszusatzes „Extra“ zunächst verweigert, weil dies kein Personenname sei und das Kind in der Gefahr stehe, lächerlich gemacht zu werden. Die Mutter, eine Flugzeugpilotin, hatte demgegenüber darauf verwiesen, dass der ihr als Bezeichnung für ein Flugzeug bekannte Name „Extra“ jedenfalls mit auf „Ex-„ anlautenden Namen aus anderen Kulturkreisen in Verbindung gebracht werden könne. Hierauf komme es – so die Schleswiger Richter – jedoch nicht an. Als Teil des verfassungsrechtlich geschützten Erziehungsrechts der Eltern beinhalte das Recht der Namensgebung auch das Recht der Namenserfindung. Eine Grenze sei erst dann erreicht, wenn die so bezeichnete Person nicht mehr individualisiert werden könne oder eine erhebliche Gefahr der Herabwürdigung des Kindes bestehe. Hiervon könne jedoch in der Kombination mit „Emelie“ und auch deshalb nicht ausgegangen werden, weil der Zusatz „Extra“ sowohl positiv wie negativ verstanden werden könne. Der Senat hatte 1998 auch den weiteren Vornamen „Prestige“ für einen Jungen zugelassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2005
Quelle: ra-online, OLG Schleswig

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