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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.09.2011
16 U 140/10 -

Mobilfunkfirma muss vor teuren Downloads warnen: Handyrechnung über 11.500 Euro wegen automatischer und kostenpflichtiger Aktualisierung der Navigationssoftware muss nicht bezahlt werden

Käufer darf davon ausgehen, dass Navigationssoftware auf aktuellem Stand ist und eine eventuell notwendige Aktualisierung kostenfrei ist

Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Karten­aktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein.

Das klagende Unternehmen des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein Mobilfunkanbieter. Das Unternehmen schloss mit dem beklagten Verbraucher einen Vertrag über Mobilfunkleistungen, der auch die Nutzung des Internets umfasste. Die Preise für die Internetnutzung richteten sich nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Der Tarif für die Internetnutzung rechnete sich nur bei geringfügiger Internetnutzung. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte der Mobilfunkanbieter dem Verbraucher 11.498,05 Euro in Rechnung.

Navigationssoftware aktualisiert sich über mehrere Stunden automatisch

Der Verbraucher hatte von dem Mobilfunkanbieter anlässlich einer Vertragsverlängerung günstig gegen Zuzahlung ein Mobiltelefon erworben, das nach der Werbung des Mobilfunkanbieters auch eine Navigationssoftware umfasste. Als der Verbraucher die Navigationssoftware auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte.

Beide Vertragspartner haben Pflicht für möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein sah in dem Verhalten des Mobilfunkanbieters eine Verletzung vertraglicher Pflichten, so dass diesem nach "Treu und Glauben" nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht. Die Klägerin hat ihre Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen, und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden. Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware geht davon aus, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen ist.

Verbraucher muss lediglich 35,93 Euro für In Anspruch genommene Leistungen zahlen

Der beklagte Verbraucher muss jetzt lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen zahlen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2011
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2011, 836Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2011, Seite: 836

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