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Wenn beim Verkauf eines Hauses im Kaufvertrag keine Vereinbarung über das Heizöl im Tank getroffen wird, dann gehört das Heizöl zur Immobilie und geht beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der ehemalige Besitzer kann nicht später auf eine Extra-Zahlung pochen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Käufer und Verkäufer eines Miethauses vor Gericht über eine größere Menge
Das OLG entschied, dass das
Das Gericht stellte fest: Das
Der Meinung, dass
Nach dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2010
Quelle: ra-online, OLG Schleswig-Holstein (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
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Dokument-Nr. 9159
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