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Eine Umgangsregelung ohne Übernachtung ist regelmäßig insoweit zulässig, wie dadurch nicht aufgrund großer Entfernung zwischen den Wohnorten des Kindes und des umgangsberechtigten Elternteils eine Umgangseinschränkung entsteht. Bei geringer Distanz der Wohnorte bedarf es für den Ausschluss von Übernachtungen allerdings einer besonderen Rechtfertigung. Denn es ist davon auszugehen, dass Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl dienen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Saarbrücken traf im Rahmen eines Verfahrens zwischen den getrennt lebenden Elternteilen eines dreijährigen Kindes im Oktober 2012 eine Umgangsregelung dahingehend, dass das
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts uns wies daher die Beschwerde der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2016
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22342
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