wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2006
5 U 719/05-107 -

Rechtsschutzversicherung muss auch bei "nur" drohendem Konflikt zahlen

Versicherungsnehmer hat umfassenden Rechtsschutz - auch für sich abzeichnende Auseinandersetzungen

Auch wenn einem Arbeitnehmer eine Kündigung "nur" angedroht wird, muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den eingeschalteten Anwalt übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Im Fall verklagte ein Versicherungsnehmer seine Rechtsschutzversicherung auf Erstattung von Anwaltskosten für die Beauftragung des Anwalts anlässlich einer von seiner Arbeitgeberin angestrengten Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dort arbeitete er als Vertriebsleiter. Die Arbeitgeberin drohte mit einer betriebsbedingten Kündigung. Die Vertriebsleiterstelle würde ersatzlos gestrichen werden. Der Anwalt des Versicherungsnehmers führte Verhandlungsgespräche mit der Arbeitgeberin, die schließlich zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages führten.

Die Rechtsschutzversicherung weigerte sich, die Anwaltskosten zu übernehmen. Allein das Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages, aber auch die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung würden den Versicherungsfall noch nicht auslösen, argumentierte die Versicherung.

Das sah das Oberlandesgericht Saarbrücken anders. Es verurteilte die Versicherung zur Übernahme der Anwaltskosten. Es habe ein Versicherungsfall im Sinne von § 4 Abs. 1 c) ARB (ARB = Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) vorgelegen, für welchen der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rechtsschutz gehabt habe.

Zwar sei umstritten unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsfall bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vorliege, jedoch müsse ein Versicherungsfall angenommen werden, wenn der Arbeitgeber zum Ausdruck bringe, dass er das Vertragsverhältnis in jedem Falle beenden wolle. Ein Rechtsstreit sei dann jedenfalls latent vorhanden und gewissermaßen "vorprogrammiert". Der Arbeitgeber bringe zum Ausdruck, dass er an den durch den Arbeitsvertrag begründeten Leistungspflichten, nämlich dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Beschäftigungspflicht Arbeit bereit zu stellen, nicht mehr festhalten wolle.

Der Zweck von § 4 Abs. 1 c) ARB sei es, dem Versicherungsnehmer umfassenden Rechtsschutz auch für sich bereits abzeichnende rechtliche Auseinandersetzungen, die bereits im Keim angelegt seien, zu gewähren.

der Leitsatz

Ein den Rechtsschutzversicherungsfall auslösender Verstoß gegen Rechtspflichten liegt schon dann vor, wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages an seinen Arbeitnehmer zum Ausdruck bringt, das Vertragsverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2007
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Saarbruecken_5-U-71905-107_Rechtsschutzversicherung-muss-auch-bei-nur-drohendem-Konflikt-zahlen~N3588

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3588 Dokument-Nr. 3588

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.