wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2011
5 U 502/10 -

Makler muss Versicherungsnehmer über Nachteile einer Kündigung von Altverträgen bei Abschluss neuer Versicherungsverträge aufklären

Maklerfirma und Versicherung haften bei unzureichender Aufklärung über Versicherungsbedingungen

Ein Makler muss den Versicherungsnehmer über die Nachteile einer Kündigung von Altverträgen bei Abschluss neuer Versicherungsverträge aufklären. Ebenso haftet der Versicherer, wenn ihm bewusst wird, dass sich der Kunde aufgrund unklarer Versicherungsbedingungen trotz der Beratung durch den Makler im Irrtum befindet (hier: Todesfallregelung). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein unverheirateter Verbraucher eine steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung besessen und sich aufgrund eines Maklerauftrages beraten lassen. Er hatte auf Empfehlung eines Mitarbeiters der Maklerfirma diese Lebensversicherung gekündigt sowie eine fondsgebundene Basisrentenversicherung abgeschlossen. Als Bezugsberechtigte im Todesfall hatte er seine Lebensgefährtin eingetragen. Laut den Bedingungen war aber lediglich die Berücksichtigung von Ehegatten oder Kindern möglich. Hierauf hatte der Berater nicht hingewiesen. Der Kunde klagte daraufhin gegen die Maklerfirma (und die Versicherung).

Maklerfirma und Versicherung gesamtschuldnerisch für entstandenen Schaden ersatzpflichtig

Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte das landgerichtliche Urteil und gab dem Kunden Recht. Der Kunde habe gegen die Maklerfirma einen Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger und falscher Beratung. Es bestehe ein Maklervertrag und entsprechend müsse der Versicherungsmakler den Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen und - auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien - beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat angeben. Eine solche Beratung habe nicht einmal ansatzweise stattgefunden. Daher seien die Maklerfirma und die Versicherung gesamtschuldnerisch für den Schaden, der dem Kunden entstanden sei - hier: der Rückkaufswert der alten Lebensversicherung sowie die aufgewendeten Prämienzahlungen in Höhe von insgesamt 10.500 Euro zuzüglich Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz - schadensersatzpflichtig. Steuervorteile müsse er sich nicht anrechnen lassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Saarbruecken_5-U-50210_Makler-muss-Versicherungsnehmer-ueber-Nachteile-einer-Kuendigung-von-Altvertraegen-bei-Abschluss-neuer-Versicherungsvertraege-aufklaeren~N13619

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13619 Dokument-Nr. 13619

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.