kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Tötet der Ehemann seine Ehefrau im Zustand der Schuldunfähigkeit, so steht dies einer Leistung aus der auf den Tod der Ehefrau abgeschlossenen Lebensversicherung nicht entgegen. Der Versicherer wird nicht gemäß § 162 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) leistungsfrei. Aufgrund der Schuldunfähigkeit fehlt es an einem Vorsatz. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2013 beanspruchte ein Witwer die Versicherungsleistung aus einer von ihm abgeschlossenen
Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage statt. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen habe der Kläger zum Zeitpunkt der
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Dem Kläger stehe der Anspruch auf die Leistung aus der
Nach den zivilrechtlichen Grundsätzen sei
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2018
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Saarbruecken_5-U-3116_Ehemann-erhaelt-Leistung-aus-Lebensversicherung-bei-Toetung-der-Ehefrau-im-Zustand-der-Schuldunfaehigkeit~N26515
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26515
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.