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Kommt es beim Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf die Fahrbahn zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Alleinverschulden des Ausparkenden. Dieser Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, wenn es dem Ausparkenden gelingt nachzuweisen, dass er schon so lange auf der bevorrechtigten Fahrbahn stand, dass der fließende Verkehr sich auf ihn einstellen konnte. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Juni 2018 kam es im Saarland zu einem
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf
Der Klägerin sei es nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht gelungen, den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2020
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29285
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