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Der Vorrang des Rechtsabbiegers umfasst auch die Wahl zwischen mehreren Fahrspuren zur Weiterfahrt. Der Linksabbieger darf also nicht darauf vertrauen, dass der Rechtsabbieger zur Weiterfahrt die rechte Fahrspur nutzt. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 kam es auf einer
Das Oberlandesgericht Saarbrücken führte zum Fall aus, dass der Kläger gegen § 9 Abs. 4 StVO verstoßen habe, in dem er die für
Nach Ansicht des Oberlandesgericht habe der Beklagte nicht gegen § 7 Abs. 5 StVO verstoßen, da insofern kein
Das Oberlandesgericht lastete dem Beklagten aber ein Sorgfaltsverstoß gemäß § 1 Abs. 2 StVO an, da die Missachtung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2024
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33601
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