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Eine Weisung, wonach sich der Verurteilte "unverzüglich um Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu bemühen" hat, ist unbestimmt. Denn es bleibt unklar, innerhalb welcher Frist er mit den Bemühungen beginnen soll und welche Aktivitäten genau von ihm erwartet werden. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 erließ das Landgericht Saarbrücken gegen einen Verurteilten mehrere Weisungen in Bezug zu der bevorstehenden Haftentlassung. Unter anderem wurde ihm aufgegeben, sich "unverzüglich und andauernd um
Das Oberlandesgericht des Saarlandes sah in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2023
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32764
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