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Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird hat dieser grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann aber gemindert werden, sofern der Beifahrer nicht angeschnallt war. Das Mitverursachen ist jedoch nicht danach zu bemessen, welche unfallbedingten Verletzungen dem Beifahrer aus dem nicht angelegten Sicherheitsgurt resultieren. Vielmehr muss eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung und eine Abwägung aller Umstände zu erfolgen. Erst danach sind die Ansprüche um eine Mithaftungsquote zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die zum Unfallzeitpunkt 16-jährige Klägerin war zu zwei Bekannten ins Auto gestiegen. Nach kurzer Fahrt kam das vom damals 21-jährigen Beklagten geführte Fahrzeug von der Kreisstraße ab und kollidierte mit Straßenbäumen. Der Fahrer und die Klägerin erlitten schwere Verletzungen. Der weitere Beifahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Die Klägerin erlitt u.a. ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und ist seit dem
Die Klägerin verlangte vom Beklagten und dessen Haftpflichtversicherung ein weiteres Schmerzensgeld von mindestens 320.000 Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von mindestens 500 Euro monatlich sowie den Ersatz ihres Verdienstausfalls.
Das Landgericht stellte nach Beweisaufnahme fest, dass die Klägerin als Beifahrerin auf der Rückbank des klägerischen Fahrzeuges beim
Das Oberlandesgericht Rostock erließ in der Sache ein Grundurteil, mit dem festgestellt wurde, dass die geltend gemachten Ansprüche (Schmerzensgeld, monatliche Schmerzensgeldrente, Verdienstausfall ab dem
Vorliegend hat das Oberlandesgericht die
Durch das Grundurteil besteht die Möglichkeit, im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde gegebenenfalls die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen. Da die genauen gesundheitlichen Folgen für die Klägerin und auch ihre Verdienstchancen noch nicht feststehen, wird das Oberlandesgericht weiteren Beweis zu erheben haben. Ein entsprechender Beweisbeschluss, mit dem ein fachärztliches Gutachten beauftragt worden ist, ist ebenfalls verkündet worden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Rostock/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28019
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