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Wer Sachen von geringen Wert stiehlt, kann dafür nicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt werden. Eine solche Strafe steht außer Verhältnis zu der begangenen Tat. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Eine 74 Jahre alte Frau war seit 1977 insgesamt 13mal wegen Diebstahls überwiegend geringwertiger Sachen aufgefallen und bestraft worden. Für den
Nach dem Beschluss des Strafsenats ist die Verhängung einer kurzen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 03.07.2008
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Dokument-Nr. 6755
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