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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Bankkunde, der eine große Summe Geld verliert, weil er grob fahrlässig eine vermeintliche Testüberweisung mit einer an ihn übersandten TAN vornimmt, keinen Anspruch darauf hat, das verlorene Geld von der Bank erstattet zu bekommen.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte sich der klagende Bankkunde einen sogenannten Banking-Trojaner eingefangen. Dieser forderte ihn - vermeintlich von der Onlinebanking-Seite der Bank aus - auf, zur Einführung eines neuen Verschlüsselungsalgorithmus eine Testüberweisung vorzunehmen und mit seiner
Der Kläger verlangte diesen Betrag von der Bank zurück - ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass der Kläger grob fahrlässig gegen die Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen habe. In diesen sei nämlich vorgesehen, dass der Kunde bei der Übermittlung seiner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 26714
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