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Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat es einem Händler aus Oldenburg gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg geändert worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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