wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.06.2006
6 U 38/06 -

Streichung von Blindengeld rechtfertigt keine nachträgliche Erhöhung einer Abfindungszahlung

Kapitalabfindungen bergen Risiko durch unsichere Prognosen und Schätzungen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat über die Klage einer Frau entschieden, die durch einen Verkehrsunfall erblindet war und von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Abfindungszahlung erhalten hatte. Aufgrund der Streichung des Landesblindengeldes im Jahr 2005 hatte sie auf Anpassung des Abfindungsbetrages geklagt. Das Landgericht Osnabrück wies die Klage ab. Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.

Bei Abschluss des Abfindungsvergleichs im Jahr 1982 war den Parteien bekannt, dass die Klägerin aufgrund der damals in Niedersachsen geltenden Vorschriften Anspruch auf Landesblindengeld hatte. So wurden Haushaltshilfekosten aus dem Vergleich herausgenommen, weil diese mit dem Blindengeld „kongruent“ seien. Dennoch hat die Klägerin nach dem Urteil des 6. Zivilsenats keinen Anspruch auf Anpassung des Abfindungsbetrages von rund 333.000 DM. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage könne nicht angenommen werden.

Wer eine Kapitalabfindung wählt, nehme das Risiko in Kauf, dass maßgebliche Berechnungsfaktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhen. Zu diesen in Kauf genommenen Risiken gehören auch Änderungen in Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten eingebettet ist. Dabei komme es darauf an, ob es sich um Änderungen handelt, die so überraschend sind, dass sie von den Parteien bei Vergleichsschluss weder ihrer Art noch ihrem Umfang nach als möglich hätten erwartet werden können. Um derartige Änderungen handele es sich bei Kürzung und Wegfall des Landesblindengeldes nicht. Es sei nicht überraschend, dass der Landesgesetzgeber letztlich „freiwillige“ Zahlungen überprüft und deren weitere Gewährung von fiskalischen Erfordernissen abhängig macht. Der mögliche Eintritt solcher fiskalischer Zwänge sei bereits bei Abschluss des Vergleichs im Jahr 1982 voraussehbar gewesen.

der Leitsatz

Zu den Veraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung eines Abfindungsvergleichs.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 26.07.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_6-U-3806_Streichung-von-Blindengeld-rechtfertigt-keine-nachtraegliche-Erhoehung-einer-Abfindungszahlung.news2795.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2795 Dokument-Nr. 2795

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.