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Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 265.000 Euro an den Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers verurteilt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hatte das Krankenhaus einen schweren Hirnschaden des Patienten zu verantworten, weshalb bei wertender Betrachtung der von der Haftpflichtversicherung zu verantwortende Verursachungsbeitrag vollständig hinter dem des beklagten Krankenhauses zurücktritt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war Haftpflichtversicherer eines Pkw, der im April 2009 in einen schweren
Die klagende
Das Landgericht gab der Klägerin nur teilweise Recht und entschied, dass das
Die Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg führte zu einer Änderung des landgerichtlichen Urteils. Das Oberlandesgericht entschied, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 21311
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