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Trennen sich Eheleute, kann es schnell zum Streit um die Wohnung kommen. Können sie sich nicht einigen, kann ein Gericht die Wohnung einem der beiden zusprechen, wenn dies nötig ist, um eine "unbillige Härte" zu verhindern (§ 1361 b BGB). Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sonst das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Aber auch andere Fälle sind denkbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Ehemann, der zunächst aus der
Das Oberlandesgericht Oldenburg gab jedoch der Frau Recht. Ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Mann wäre ihr nicht zumutbar gewesen. Er hätte auf ihrem Anrufbeantworter eine erhebliche Drohung hinterlassen und sich gewaltsam Zugang zu der
Aufgrund der Gefährdungslage für die Ehefrau sei die Zuweisung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 24311
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