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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Beschwerde eines Mannes zurückgewiesen, der trotz der Begehung schwerer Straftaten zum Nachteil seiner ehemaligen Ehefrau an deren Rentenansprüchen teilhaben wollte.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 56-jährige
Im Rahmen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 23532
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