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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht hat.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger von den beiden beklagten Anwälten, die gemeinsam eine Kanzlei im Ammerland betreiben, die Rückzahlung des bereits gezahlten Anwaltshonorars gefordert. Der Kläger hatte trotz des bestehenden Mandatsverhältnisses einen weiteren Anwalt in der gleichen Sache beauftragt. Dieser hatte dann auch gleich mit dem zuständigen Richter telefoniert, ohne seine Berufskollegen darüber zu informieren. Die beiden beklagten Anwälte hatten daraufhin erklärt, das Mandat niederlegen zu wollen, wenn der zusätzliche Anwalt weiter mit dabei sein sollte.
Der Kläger erklärte kurz darauf, dass er das Angebot der
Die Klage blieb ohne Erfolg, ebenso wie die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung des Klägers. Die beklagten Anwälte behielten ihren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 23981
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