kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird in eine Wohnung mit einem Nachschlüssel eingebrochen, eine EC-Karte entwendet und anschließend Geld mit der Karte und dazugehöriger PIN abgehoben, kann die Bank dennoch zur Zahlung des Schadens verurteilt werden. Allein aus dem Umstand, dass die richtige Geheimnummer benutzt wurde, kann nicht im Wege des Anscheinsbeweises angenommen werden, dass der Kontoinhaber die PIN-Nummer grob fahrlässig aufbewahrt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im zugrunde liegenden Fall wurde im September 1995 in eine Osnabrücker Wohnung, deren Inhaberin in Urlaub war, mit einem Nachschlüssel eingebrochen. Der Dieb entwendete eine
Die Kontoinhaberin verklagte die Bank vor dem Landgericht Osnabrück auf Rückzahlung der Summe. Das Landgericht Osnabrück kam zu der Auffassung, dass die Kontoinhaberin den Schaden selber tragen müsse. Die Umstände der Tat sprächen in typischer Weise dafür, dass die Kontoinhaberin die Geheimnummer für den Dieb leicht zugänglich und damit grob fahrlässig verwahrt habe. Dieser so genannte
Auf die Berufung der Kontoinhaberin hat das Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Bank zur Zahlung verurteilt. Ebenso wie das Landgericht konnte es auch nach Vernehmung des Diebes und weiterer Zeugen nicht feststellen, in welcher Weise der Dieb die Geheimnummer erfahren hatte.
Einen
Das Urteil ist aus dem Jahr 2000 und erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen"
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2010
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg_2-U-2300_Dieb-bricht-mit-Nachschluessel-ein-und-stiehlt-EC-Karte-Bank-traegt-den-Schaden~N10675
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10675
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.