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Auf der Insel Spiekeroog ist seit einigen Jahren Feuerwerk verboten. Wer sich nicht an dieses Gebot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Inselbewohner in der Silvesternacht des Jahreswechsels von 2016 auf 2017 eine Batterie
Auch damit war der Mann nicht einverstanden und rief das Oberlandesgericht Oldenburg an. Er war der Meinung, dass die Lärmschutzverordnung der Insel
Das Oberlandesgericht Oldenburg konnte dieser Argumentation nicht folgen. Die Lärmschutzverordnung der Insel und das darin enthaltene Feuerwerksverbot seien wirksam. Das Verbot diene ersichtlich der Vermeidung von Lärm und sei daher von der Rechtsgrundlage gedeckt. Dass die Inselgemeinde daneben auch ihre Naturnähe zum Ausdruck bringen wolle, sei unschädlich. Auch das Recht des Mannes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sei nicht verletzt, zumal in der Lärmschutzverordnung für Einzelfälle die Möglichkeit von Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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