kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Klage eines Landwirts gegen den Gesellschafter eines Viehhandels wegen Bezahlung mit angeblich ungedeckten Schecks abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sei die Zahlungsunfähigkeit des Viehhandels zum Zeitpunkt des Warenerhalts nicht nachweisbar und auch ein Gutachten der Staatsanwaltschaft habe ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt keine Überschuldung der Firma vorgelegen habe.
Der Landwirt des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Schweinemast. Bis Ende Mai 2012 bestanden langjährige Geschäftsbeziehungen zu einem Viehhandel in Damme. Hinter der Firma, die den Viehhandel betrieb, stand der Beklagte als persönlich haftender Gesellschafter. Im Juli 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma eröffnet.
Der Kläger lieferte noch im Mai 2012 an die später insolvente Firma Schweine zu einem Preis von insgesamt rund 332.000 Euro. Nach einer ersten Lieferung zu einem Preis von 149.000 Euro machte der Landwirt die weitere Lieferung von der Bezahlung der bereits erfolgten Lieferung abhängig. Daraufhin erhielt er vom Beklagten drei auf die später insolvente Firma bezogene Schecks. Im Anschluss erfolgten weitere Lieferungen von Schweinen zum Preis von 183.000 Euro.
Weil die Einlösung der Schecks scheiterte, verlangte der Landwirt vom Beklagten persönlich die Bezahlung der Rechnung über 149.000 Euro. Der Landwirt fühlte sich vom Beklagten betrogen. Dieser habe bereits vor Mai 2012 von der
Das Landgericht Oldenburg gab der Klage statt. Die Berufung des Beklagten führte allerdings zur Abweisung der Klage. Das Oberlandesgericht Oldenburg kam nach der Vernehmung eines Zeugen und Auswertung der Straf- und Insolvenzakten zu dem Ergebnis, dass der klagende Landwirt die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg_14-U-11813_Kein-Betrug-trotz-Bezahlung-mit-ungedeckten-Schecks~N18622
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18622
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.