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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Mutter eines einjährigen Kindes dann eine Abstammungsuntersuchung dulden muss, wenn der mögliche biologische Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient.
Nach dem Gesetz hat der leibliche Vater ein Umgangsrecht, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem
Das Amtsgericht hatte die Weigerung der Mutter für rechtmäßig gehalten. Denn es könne nicht festgestellt werden, dass ein Umgang des fremden Mannes mit dem erst einjährigen Kind dem
Das Oberlandesgericht gab dem Mann Recht. Die Mutter müsse die Abstammungsuntersuchung dulden. Zwar seien immer die Interessen aller Beteiligten abzuwägen. Dies führe aber im konkreten Fall dazu, dass bereits jetzt die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 23960
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