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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Beschluss des Landgerichts Aurich bestätigt, das gegen den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt hat. Dieser hatte gegen eine am 26. August 2013 ergangene einstweilige Verfügung verstoßen.
In dem vorzuliegenden Fall wurde dem
Mit seiner Beschwerde begehrte der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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