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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Facebook in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, einen ursprünglich gelöschten Post wieder einzustellen. Das Gericht verwies darauf, dass das Recht der Meinungsfreiheit ansonsten in unzulässigem Maße eingeschränkt werde.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der klagende Facebook-Nutzer auf seinem Account ein Mitglied des Zentralrats der Muslime kritisiert und es als feige bezeichnet, dass dieser bestimmte Informationen aus dem Netz wieder gelöscht hatte. Hintergrund war, dass das Mitglied des Zentralrats sich negativ über eine Islamkritikerin geäußert hatte.
Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen Internetplattformen wie
Das Landgericht wies den Antrag des Klägers,
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online (pm/kg)
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