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Die Veröffentlichung von Fotos eines minderjährigen Kindes auf einer gewerblichen Internetseite stellt eine Regelung von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1687 Abs. 1 BGB dar. In diesem Fall kann ein sorgeberechtigter Elternteil ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis gemäß § 1628 BGB nicht auf Löschung der Fotos klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Das Landgericht Oldenburg wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück. Der Vater sei nicht berechtigt, allein gegen eine unberechtigte
Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Vater sei nicht befugt, allein im Namen der Tochter gegen eine unberechtigte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
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