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Bricht eine Ehefrau wegen der Geburt eines Kindes ihr Studium ab, verlängert sich nach einer Scheidung die Dauer ihres Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Die
Nach dem seit dem 1.1.2008 geltenden Unterhaltsrecht ist der nacheheliche Unterhalt eines geschiedenen
In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 09.07.2009
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Dokument-Nr. 8134
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