wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 26.05.2009
13 UF 28/09 -

Studienabbruch der Ehefrau wegen Geburt eines Kindes führt zu Anspruch auf längeren Ehegattenunterhalt nach Scheidung

Ehemann muss ehebedingte Nachteile ausgleichen

Bricht eine Ehefrau wegen der Geburt eines Kindes ihr Studium ab, verlängert sich nach einer Scheidung die Dauer ihres Anspruchs auf Ehegattenunterhalt. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Die Ehefrau hatte ihr Studium wegen der Geburt eines gemeinsamen Kindes abgebrochen und stattdessen sechs Jahre später eine Ausbildung im Groß- und Einzelhandel absolviert. Das Gericht entschied, dass die Unterhaltsverpflichtung des seit 2002 geschiedenen Ehemannes bis 2013 fortbesteht.

Nach dem seit dem 1.1.2008 geltenden Unterhaltsrecht ist der nacheheliche Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen und zu befristen, oder auch nur zu befristen. Hat der bedürftige Ehegatte keine gemeinsamen Kinder mehr zu betreuen, besteht ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten nur dann, wenn sogenannte ehebedingte Nachteile gegeben sind. Entscheidend ist, welchen Lebensstandard der bedürftige Ehegatte auch ohne die Ehe erreicht hätte.

Wirtschaftliche Folgen einer Entscheidung müssen beide Partner tragen

In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte die Ehefrau vor der Geburt des gemeinsamen Kindes und vor der Heirat ein Lehramtsstudium begonnen. Nach 3-jährigem Studium hatte sie dieses Studium mit der Geburt eines Kindes abgebrochen und den Vater kurze Zeit später geheiratet. Neun Jahre später hat sie dann eine Ausbildung im Groß- und Einzelhandel abgeschlossen. Damit konnte sie aber auf Dauer nicht das gleiche Einkommen erzielen, wie sie es als Lehrerin hätte erzielen können. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der unterhaltspflichtige Ehemann diesen ehebedingten Nachteil auszugleichen habe, auch wenn es der Ehefrau möglich gewesen wäre, ihr Studium später fortzusetzen. Die wirtschaftlichen Folgen einer im Vertrauen auf eine bestehende Partnerschaft getroffenen Entscheidung müssten von beiden Partnern getragen werden. Da der Ehemann bereits seit Ehescheidung im Jahr 2002 Unterhalt an seine geschiedene Frau zahlt, hatte die Ehefrau im Prozess selber eine Befristung des Unterhaltsanpruchs bis Ende des Jahres 2013 beantragt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 09.07.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_13-UF-2809_Studienabbruch-der-Ehefrau-wegen-Geburt-eines-Kindes-fuehrt-zu-Anspruch-auf-laengeren-Ehegattenunterhalt-nach-Scheidung.news8134.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8134 Dokument-Nr. 8134

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.