kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ereignen sich an einem unbeschrankten Bahnübergang wiederholt Unfälle, kann die Bahn trotz vorhandenem Andreaskreuz, Hinweisschild sowie Blink- und akustischer Signalanlage verpflichtet sein, weitere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein Lkw im Jahr 1995 auf einer Straße in Cloppenburg, die die eingleisige
Als der Lkw sich dem
Der Lkw-Fahrer verklagte die
Das Oberlandesgericht hat das landgerichtliche Urteil geändert. Es glaubte ebenso wie das Landgericht der Behauptung des Lkw-Fahrers, dass dieser äußerst vorsichtig an den Übergang herangefahren sei, nicht. Ein Kraftfahrzeugführer müsse stets mit Bahnverkehr rechnen, wenn er sich vor unbeschrankten Bahnübergängen befinde und sei zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. Er habe dabei so zu fahren, dass er auf kürzester Entfernung anhalten könne, jedenfalls solange wie die Sicherungen des Übergangs nicht auszumachen sei. Der Fahrer müsse notfalls mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder vor dem Übergang anhalten und sich vergewissern, dass sich keine Schienenbahn nähere. Der Beweis des ersten Anscheins spräche jedoch dafür, dass der Kläger sich nicht so verhalten habe.
Anders als das Landgericht ist das Oberlandesgericht jedoch der Auffassung, dass die DB ein Mitverschulden trifft, weil der Übergang nicht ausreichend gesichert gewesen sei. In der Berufungsinstanz ist unstreitig geworden, dass es an diesem
Die Abwägung der Haftungsanteile führt dazu, dass das Oberlandesgericht eine Haftung der Bahn von 1/3 für angemessen hält. Zur weiteren Verhandlung über die Höhe der sich danach ergebenden Ansprüche des LKW-Fahrers hat es die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
I. Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz ... . Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.
II. Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz ... zu warten, wenn 1. sich ein Schienenfahrzeug nähert, 2. ein rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2011
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg_13-U-199_Bei-wiederholten-Unfaellen-an-gekennzeichneten-Bahnuebergaengen-ist-Bahn-zur-Ergreifung-weiterer-Sicherungsmassnahmen-verpflichtet~N10847
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10847
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.