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Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine von den Schwiegereltern geschenkte Immobilie als Renditeobjekt im Gegensatz zum genutzten Familienheim nach einer Trennung nicht zu einer Rückforderung gegenüber dem ehemaligen Schwiegersohn führt.
Im hier vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihrer Tochter und deren Mann 2013 eine Eigentumswohnung in Köln geschenkt. Die beiden bewohnten die Wohnung nicht selbst - sie lebten in Osnabrück -, sondern vermieteten sie. 2015 kam es zur Trennung, 2017 zur Scheidung der Eheleute.
Die Klägerin verlangte 37.600 Euro vom Ehemann. Sie argumentierte, es liege ein sog. "Wegfall der Geschäftsgrundlage" vor: Der Grund für die
Das OLG Oldenburg hat die Auffassung des AG Osnabrück bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat es sich um eine
Im vorliegenden Falle aber sei die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30493
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